Wir kümmern uns um Ihr Abfallaufkommen.
Nach den §§ 53 und 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) besitzen wir die Erlaubnis für das Handeln und Makeln sämtlicher Abfälle gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV).
Mit dieser Erlaubnis dürfen wir sowohl gefährliche als auch nichtgefährliche Abfälle erwerben, weiterveräußern oder Sie als Abfallerzeuger mit anderen Unternehmern aus der Abfallbewirtschaftung zusammenbringen.
Wir kennen uns auch im grenzüberschreitenden Abfallgeschäft hervorragend aus. Das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Umwelt führt uns als Händler und Makler von Abfällen in seiner sogenannten VIHB-Liste. Diese Befugnis berechtigt uns, gefährliche und nicht-gefährliche Abfälle aus den Niederlanden nach Deutschland zu verbringen.
Wir als Ihr Partner haben stets die besten Lösungen für Sie parat. Sprechen Sie uns an.