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Förderungen beim Heizungstausch

Profitieren Sie von attraktiven Förderungen bei Ihrem Heizungstausch! Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wurden die Förderungen für den Wechsel auf eine klimafreundliche Heizung mit weiteren Förderbausteinen erhöht. Dadurch werden Anreize geschaffen, die Energiewende schneller und effizienter umzusetzen.

Die Heizungsförderungen können in Anspruch genommen werden, sobald eine fossile (klimaschädliche) Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe) getauscht wird. Die hier genannten Förderungen beziehen sich lediglich auf den Heizungstausch und nicht auf Gebäudeeffizienzmaßnahmen. Für diese Maßnahmen gelten andere Förderungen sowie Förderquoten.

Wichtig: Die hier genannten Förderungen bieten lediglich eine Orientierungshilfe und ersetzen keine ausführliche Beratung. Darüber hinaus können sich die Förderquoten sowie -bedingungen jederzeit ändern. 


Förderbausteine

Die Förderbausteine setzen sich zusammen aus einer Grund- und mehrer Zusatzförderungen. Die Bausteine enthalten unterschiedliche Förderquoten, die bei selbstgenutzten Gebäuden bis zu einer Höhe von 70% kombiniert werden können.

 

  • Grundförderung: Die Förderquote der Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten und gilt für alle klimafreundlichen Heizungsanlagen.

 

Boni:

  • Einkommensbonus: Der Einkommensbonus beträgt weitere 30% der förderfähigen Kosten. Diese Förderung wird gewährt, sobald das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro jährlich liegt.
  • Geschwindigkeitsbonus: Der Geschwindigkeitsbonus beträgt für das Jahr 2024 25%. Für die Folgejahre 2025 und 2026 wird der Bonus auf 20% und für 2027 und 2028 auf 15% gesenkt. Ab 2029 wird der Bonus alle zwei Jahre um weitere drei Prozentpunkte reduziert. Die Voraussetzung zum Erhalt des Bonus ist, dass die zu tauschende Heizung mindestens 20 Jahre alt sein muss.
  • Innovationsbonus: Der Innovationsbonus beträgt 5% und kommt bei dem Einbau einer Wärmepumpe zum Tragen. Voraussetzung ist, dass innovative Verfahren, wie bspw. klimafreundliche Kältemittel, eingesetzt werden.

 

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten sind die Kosten, die einmalig mit den Förderquoten verrechnet werden können. Übersteigen die Kosten für den Heizungstausch die förderfähigen Kosten, ist der überschüssige Kostenanteil von der Förderung ausgenommen.

Bei Förderung einer klimafreundlichen Heizung betragen die förderfähigen Kosten für Wohngebäude 30.000 Euro. Sollten mehrere Wohneinheiten gefördert werden, reduzieren sich die förderfähigen Kosten für die zweite bis sechste Wohneinheit auf 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit auf jeweils 8.000 Euro.