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Nachweise erfüllen ohne große Investitionen

Wir sind Ihr Partner für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV). Das eANV ist vom Gesetzgeber seit dem 1. April 2010 das vorgeschriebene Verfahren zur Nachweisführung über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Es betrifft Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und
Abfallentsorger gleichermaßen und gilt für Abfallerzeuger, die mehr als 20 Tonnen eines gefährlichen Abfalls produzieren. Der Nachweis hat in elektronischer Form zu erfolgen und ist mit einer elektronischen Signatur zu versehen.

Kosten und Manpower sparen

Um die gesetzlichen Vorschriften erfüllen zu können, braucht man entsprechende Hard- und Software. Und natürlich Personal, das diese bedienen kann und sich mit den Vorschriften gut auskennt. Wenn aber nur wenige Entsorgungsvorgänge im Jahr anfallen, dann kann das eine große Hürde sein. Hohe Investitionen in Hard- und Software lohnen so meist gar nicht. Hier greifen wir Ihnen gern unter die Arme. Unsere Dienstleistung ist besonders interessant für Sie, wenn Sie als kleineres Stadtwerk oder Industrieunternehmen weniger als 50 Entsorgungsvorgänge im Jahr abwickeln.

Dann vertrauen Sie lieber auf einen Partner, der wie wir alles Notwendige schon für Sie parat hält. Inklusive Manpower auf dem neuesten Wissensstand in Recht und Technik. Denn wir übernehmen diese Dienstleistung schon für alle Unternehmen in der ENERVIE Gruppe. Also warum nicht auch für Sie?

Und weil wir schon alle Möglichkeiten und die entsprechende Ausstattung parat haben, sind wir äußerst konkurrenzfähig. Sprechen Sie uns an.
 

Das machen wir für Sie.

  • Bereitstellung des eANV-Portals über den Provider ENERVIE Service.
  • Einrichtung des Mandanten in dieses webbasierte Portal.
  • Einweisung in die Anwendung des eANV-Portals.
  • Bereitstellung des Benutzerhandbuchs.
  • Unterstützung bei der Beantragung der Registrierungsanträge bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS).
  • Unterstützung bei der Beschaffung der Kartenlesegeräte und der Implementierung der Signatursoftware.
  • Regelmäßige Datensicherung.
  • Wartung und Pflege des Systems durch unsere Partner.
  • Anpassung des Systems an gesetzliche Veränderungen.
  • Bereitstellung des abfallrechtlichen Know-hows für den Mandanten.